Bestätigung der Erschließungs- und Finanzierungsverträge der DAL für das Gewerbegebiet Badstraße Ost
Im Verlaufe der Verhandlungen zum Abschluß eines Erschließungsvertrages und eines Finanzierungsvertrages für das Erschließungsobjekt Badstraße Ost ergeben sich die vorgelegten Vertragssituationen
Durch die Nachträge zu den Vertrauert sind die Bedenken der Rechtsaufsichtsbehörden Landratsamt und Regierungspräsidium ausgeräumt worden. Die Verträge sind mit diesen Nachträgen von beiden Rechtsaufsichtsbehörden für genehmigungsfähig erklärt worden. Diese Verträge werden zurzeit mit den Stellungnahmen vom Landratsamt und Regierungspräsidium im Innenministerium des Freistaates Sachsen nochmals geprüft, da der Wertumfang dies zwingend vorschreibt.
Wir hoffen, daß in der 40. Woche des Jahres 1992 die Verträge auch vom Innenministerium bestätigt werden und danach die förmliche rechtsaufsichtliche Genehmigung des Landratsamtes erteilt wird.
Sollte zu den Verträgen vor der Stadtverordnetenversammlung Unklarheiten bestehen, so kann jeder Stadtverordnete den umfangreichen Schriftverkehr beim Bürgermeister einsehen.