Beschluß 73/91 vom 20.06.1991 (Beschlußvorlage 64/91)
Betreff
Festlegung der Zusammensetzung des Gutachterausschusses
Beschlußtext
Der Gutachterausschuß für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen (§ 192 Abs. 1 BauGB) soll für die Stadt Radeberg gebildet werden aus
- dem Bürgermeister als Vorsitzenden
- den Dezernenten als stellv. Vorsitzenden
- 5 weiteren Angestellten der Stadtverwaltung
- je Fraktion der StVV 1 Vertreter
- 1 Sachverständiger für Grundstücksschätzung
- 1 Vertreter des Landratsamtes
- 1 Vertreter des Finanzamtes (Einheitsbewertung)
- 1 Vertreter der Architekten
- 1 Vertreter der gewerblichen Wirtschaft
- 1 Vertreter der Einzelhändler
- 1 Vertreter der Sparkasse
- 1 Vertreter der Landwirtschaft
Die Fraktionen werden gebeten, ihre Vorschläge beim Bürgermeister einzureichen bis spätestens 15. Juli 1991.