Beschluß 71/91 vom 20.06.1991 (Beschlußvorlage 58/91)
Betreff
Übertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätte Dresdener Straße 6 an das DRK
Beschlußtext
- Die Stadt Radeberg übergibt in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes - Kreisverband Dresden-Land e.V. - die Kinderbetreuung in den Städtischen Kinderkrippen I und II, Dresdener Straße 6, mit Wirkung ab 01. 07. 1991.
- Gleichzeitig erhält das DRK kostenlos die dort vorhandenen Einrichtungsgegenstände, Wäsche, Spiel- und Beschäftigungsmaterial usw..
- Das DRK wird die Räume übernehmen, insbesondere zur Weiterführung der noch vorhandenen Kinderkrippen, ferner zur schrittweisen Einrichtung von Beratungsstellen, eines Zeitwohnheimes, einer Kleiderkammer und eines Mittagstisches für sozial Schwache.
- Die Beschäftigten der Städtischen Kinderkrippen I und II erhalten von der Stadt als freiwillige Leistung noch das Urlaubsgeld für 1991 in Höhe von DM 300,-- je Vollbeschäftigteneinheit.
- Nach Schließung des Kindergartens am Beleuchtungsglaswerk per 30.08.1991 wird vom DRK in die bisherige Kinderkrippe Dresdener Str. 6, mit aufgenommen die restliche Kindergartengruppe und eine Erzieherin. Die Personalkosten trägt das DRK und erhält die darauf bezogenen Personalkostenzuschüsse vom Freistaat Sachsen.
- Zu den laufenden Sachkosten der Kindereinrichtungen wird das DRK neben den Elternbeiträgen einen städtischen Zuschuß erhalten, über dessen Höhe nach Verabschiedung des Kindertagesstättengesetzes nochmals in der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden muß.