Beschluß 53/91 vom 13.05.1991 (Beschlußvorlage 41/91)
Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Eigenheimstandort Schillerstraße
Beschlußtext
- Für das Gebiet Eigenheimstandort Schillerstraße - Süd gemäß Darstellung in der als Anlage zum Beschluß gehörigen Karte soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- standortseitige Absicherung des Wohnungsbedarfs an Eigenheimen
- stadtökonomisch effektive Nutzung der bestehenden Erschließungsvorteile der verlängerten Schillerstraße bis Anschluß an die Siedlung Großerkmannsdorf.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll der Bürgermeister das Dezernat Bauwesen beauftragen.
- Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Nach Vorliegen des durch den Technischen Ausschuß als Arbeitsgrundlage bestätigten Entwurfes des B-Planes ist bis 30.09.1991 eine erste Bürgerberatung mit den unmittelbar Beteiligten durchzuführen.
- Der Beschluß ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).