Beschluß 128/91 vom 14.11.1991 (Beschlußvorlage 119/91)
Betreff
2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Radeberg
Beschlußtext
- Aufgrund § 5 Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 (GBl. I S. 255) beschließt die Stadtverordnetenversammlung am 14. November 1991 die folgenden Änderung der am 29. November 1990 beschlossenen und am 22. August 1991 geänderten Hauptsatzung. In § 6 wird Abs. (1) Nr. 1.4. wie folgt neu gefaßt: "1.4. Sozial-, Kultur- und Jugendausschuß, bestehend aus 7 Stadtverordneten und 4 berufenen Bürgern."
- Die Hauptsatzung ist in neuer Fassung bekannt zu machen.