vorhabenbezogener B - Plan Nr. 81 "Sondergebiet Solar Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH", Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit
Für die Teilfläche 2 des vorhabenbezogenen B - Planes Nr. 81 "Sondergebiet Solar Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH" ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Innerhalb von gewerblichen Bauflächen ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen zulässig. Das Unternehmen Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH hat massive Probleme durch die derzeitige Energiepreisentwicklung weiterhin kostendeckend produzieren zu können. Man prüft Varianten, um einen Teil der durch das Unternehmen benötigten Energie auf eigenen Grundstücks- flächen selber herzustellen und somit eine gewisse Unabhängigkeit von den Energiepreisen zu erzeugen. Zur Diskussion stand auch ein Windrad, welches aber auf Grund vorhandener Wohn- bebauungen im Umgebungsbereich im Abstand unter 500 m planungsrechtlich nicht zulässig ist. Es soll geprüft werden, ob die geplante Freiflächen - Photovoltaikanlage auf FlSt. 716 und 717 Gemarkung Radeberg erweitert werden kann in 2 Stufen: 1. Überdachung des firmeneigenen Parkplatzes auf FlSt. 718 Gemarkung Radeberg um darauf Photovoltaikanlagen zu errichten 2. eine Freiflächen - Photovoltaikanlage auf FlSt. 755 Gemarkung Radeberg als 2. zusätzlichen Ausbaustufe. Um dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss der räumliche Geltungs- bereich des vorhabenbezogenen B - Planes Nr. 81 "Sondergebiet Solar - Radeberger Fleisch- und Wurstwaren GmbH" entsprechend erweitert werden. Eine Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ist nur für die Teilfläche 1 erforderlich. Auf Grundlage der Abstimmung des Technischen Ausschusses in seiner Sitzung am 23.05.2023 zu dieser Beschlussvorlage wird der räumliche Geltungsbereich der Teilfläche 2 auf den versiegelten Bereich dieser Grundstücke reduziert.