Anpassung der Anlage 1 der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Anlage 1 in Bezug auf die Regelung der Beträge für die Gastkindbetreuung.
Am 28.09.2022 wurde die geänderte Anlage 1 der Elternbeitragssatzung vom Stadtrat beschlossen. Das Jugendamt des LRA Bautzen hat der Kommune den Hinweis gegeben, den unter 3. formulierten Satz wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen: Die Höhe der Beiträge für die Gastkindbetreuung richten sich nach den jeweils gültigen Elternbeiträgen. Der Tagessatz beträgt 1/21 des Monatsbeitrages.