Neubau Grundschule Süd und Sanierung Bestand für Hort/Kita Vergabe Planungsleistungen für die Tragwerksplanungg
Der Stadtrat beschließt die Auftragsvergabe für die Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Grundschule Süd und die Sanierung des Bestandsbaus für einen Hort und eine Kindertageseinrichtung an das Planungsbüro KREBS +KIEFER Ingenieure GmbH zum Angebotspreis von 321.244,17 EUR.
Nach der Entscheidung des Stadtrates, die Planung für die Grundschule Süd in Form eines Neubaus am vorhandenen Standort und als Umnutzung des Bestandsgebäudes für den Hort und eine Kita weiterzuführen, wurde die erneute europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen notwendig. Der Technische Ausschuss der Stadt Radeberg hat am 01.09.2020 beschlossen, das Ausschreibungsverfahren für die Planungsleistungen als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV unter Beauftragung eines Verfahrensbetreuers durchzuführen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erhöhten Anforderungen (Kinderzahl, Berücksichtigung Baugrunduntersuchung) am Standort durchführbar ist, beauftragte das Bauamt die Erarbeitung von zwei Machbarkeitsstudien, in denen die technischen und baurechtlichen Randbedingungen des Vorhabens betrachtet wurden. Die Studien wurden der Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistung unter anderem als Anlage beigefügt. Für die Tragwerksplanung bewarben sich 13 Planungsbüros. Über ein Losverfahren wurden aus 7 qualifizierten Büros 5 Büros ermittelt und zum Verhandlungsgespräch am 03.11.2021 eingeladen. Nach der Auswertung der durchgeführten Verhandlungsgespräche erhält das Büro KREBS+ KIEFER Ingenieure GmbH mit 482,9 Punkten den Zuschlag. Die Wertung der einzelnen Teilnehmer ergibt sich aus der Anlage 1. Es ist vorgesehen, von der Gesamtplanung für den Neubau und die Sanierung des Bestandsbaus der Grundschule Süd vorerst die Leistungsphasen 1-3 nach HOAI bis zur Entwurfsplanung abzurufen, so dass am 31.08.2022 ein Fördermittelantrag nach Schulinfrastrukturverordnung eingereicht werden kann. Nach Genehmigung der Finanzierung sollen die Leistungsphasen 4-9 nach HOAI stufenweise optional beauftragt werden. Die Honorarkosten basieren auf der Kostenschätzung der Variante 4 zum Stadtratsbeschluss vom 15.07.2020 mit einem Aufschlag, der im Rahmen der Schwellenwertberechnung zum VgV- Verfahren vorgenommen wurde, und werden im Rahmen der späteren Kostenberechnung angepasst.