Überplanmäßige Auszahlung für den förderunschädlichen vorzeitigen Beginn der Baumaßnahme Gerätehaus Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 430.000,00 € zur Deckung der nicht bewilligten Fördermittel für das Jahr 2021, um die weitere Bearbeitung des Antrages auf förderunschädlichen vorzeitigen Beginn der Baumaßnahme Gerätehaus Ullersdorf sicherzustellen. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen Grundstücksverkäufe "Wohnpark am Golfplatz" in Ullersdorf.
Unser Fördermittelantrag für den Neubau des Gerätehauses Ullersdorf wurde für 2021 mit der Begründung fehlender Haushaltsmittel und der Entscheidung, in diesem Jahr nur Fahrzeuge zu fördern, abgelehnt. Es wurde mit Datum vom 23.06.2021 ein neuer Fördermittelantrag für 2022 beim LRA Bautzen eingereicht und gleichzeitig der Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn gestellt. Zur Bearbeitung des Antrages auf vorzeitigen förderunschädlichen Beginn der Maßnahme ist es erforderlich, die ohne vorliegenden Zuwendungsbescheid gesperrten Mittel in Höhe von 430.000,00 € anderweitig zu decken. Eine Genehmigung des vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns ist dabei keine Garantie für die Bewilligung der Fördermittel im kommenden Jahr. Die Deckung des uns nicht zur Verfügung stehenden Festbetrages in Höhe von 430.000,00 € kann aus den Mehreinzahlungen der geplanten Grundstücksverkäufe in Ullersdorf erfolgen.