Rechtsverordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen 2021
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage der Beschlussvorlage beigefügte Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2021.
Aufgrund § 8 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz erfolgt eine jährliche Neuregelung der verkaufsoffenen Sonntage. Die Auswahl erfolgte aufgrund des Vorliegens eines "besonderen Anlasses". Aufgrund der zu erwartenden Besucherströme anlässlich des Bierstadtfestes und des Weihnachtsmarktes steht die öffentliche Wirkung der Veranstaltung im Vordergrund. Die Ladenöffnung steht im Hintergrund und ist als Annex der Veranstaltung zu sehen. Das ergibt sich aus den Erfahrungen der letzten Jahre in denen die Veranstaltungen durchgeführt wurden. Anlässlich der 150 Jahrfeier der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg finden Veranstaltungen auf dem Gelände Bruno-Thum-Weg statt. Am Sonntag wird ein Festumzug durch das Stadtgebiet stattfinden. Dieser beinhaltet eine Vielzahl an Bildern mit historischen und aktuellen Fahrzeugen und Einsatzgeräten. Diese Veranstaltung wird eine Vielzahl vonBesuchern anziehen. Die Ladenöffnung steht hier ebenfalls im Hintergrund.