Beschluß 38/20 vom 30.09.2020 (Beschlußvorlage 56/20)
Betreff
9. Änderung B-Plan "Am Heiderand", Großerkmannsdorf - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 9. Änderung des B - Planes "Am Heiderand", Großerkmannsdorf, wird beschlossen. Ziel der Änderung ist die Änderung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung der Flurstücke 836, 837 und 838 Gemarkung Großerkmannsdorf von Mischgebiet - Mi (§6 BauNVO) in urbanes Gebiet - Mu (§6a BauNVO) zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich der 9. Änderung des B - Planes "Am Heiderand" umfasst eine Fläche von 0,45 ha.
- Es wird das Verfahren nach § 13 BauGB angewendet.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Kostenübernahme für die 9. Änderung des B - Planes "Am Heiderand" durch den Antragsteller regelt.
Begründung
Das urbane Gebiet -Mu nach § 6a BauNVO hat gegenüber dem Mischgebiet -Mi nach § 6 BauNVO den Vorteil, dass der jeweilige Anteil der Arten der zulässigen baulichen Nutzung, Wohnnutzung und mischgebietsverträgliches Gewerbe, nicht jeweils 50% betragen muss, sondern die Auslastung des Baugebietes kann weit zu Gunsten einer der beiden Nutzungen erfolgen, aber nicht zu 100 %. Es wird eingeschätzt, dass durch die 9. Änderung des B -Planes "Am Heiderand" die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, so dass das Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden kann.