Anfrage zur zukünftigen Nutzung des Luisenhofs, Kurhausstr. 6, Flstck. 437/4 und 437/9 Gemarkung Lotzdorf
Da der ehemalige Louisenhof ursprünglich zur Gesamtanlage des Augustusbades gehörte, soll der Ortschaftsrat Liegau-Augustusbad die Möglichkeit erhalten, über diese Entwicklungsabsicht auf der Gemarkung Radeberg diskutieren zu können und informiert zu werden. Der ehemalige Luisenhof gehört zum Bestand im Außenbereich. Die Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg für diesen Bereich ist "Sondergebiet -Klinik" und "Wald -Bestand". Bei allen geplanten Entwicklungen ist der Waldabstand nach § 25 Abs. 3 SächsWaldG (Sächsisches Waldgesetz) zu beachten. Das Gelände soll einer Nutzung als Gartenbaubetrieb, als Standort für Gastwirtschaft, soziale und therapeutische Arbeit, Weiterbildung und für Wohnzwecke zugeführt werden. Die geplante Nutzung zu Wohnzwecken dominiert optisch die geplante Nachnutzung des Luisenhofes und des dazu gehörenden Nachbarflurstückes Nr. 437/4 Gemarkung Lotzdorf. Im Rahmen einer telefonischen Nachfrage erklärte der Interessent, dass er keine Wohnsiedlung beabsichtige, sondern eher eine Soziale Einrichtung für Therapiezwecke benachteiligter Menschengruppen. Die Errichtung von Mietwohnungen für das Betreuungspersonal gehört nicht mehr zu der Kategorie "Soziale Einrichtung". Es ist die Festsetzung eines "Wohngebietes" dafür erforderlich. Ein Betrieb, der der gartenbaulichen Erzeugung dient, wäre nach den Bestimmungen von § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Außenbereich zulässig, vorausgesetzt öffentliche Belange stehen dem nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt u.a. nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, was hier der Fall wäre, wenn der Gartenbaubetrieb losgelöst von der Einrichtung für Soziale Zwecke betrieben würde. Ob die Erschließung als gesichert betrachtet werden kann, entzieht sich unserer Kenntnis. Die verkehrliche Erschließung über die Kurhausstraße endet an der Gemarkungsgrenze zwischen dem OT Liegau-Augustusbad und der Gemarkung Lotzdorf und wird dann als Waldweg weitergeführt bis zum Sonnenweg. Der als öffentlicher Feldweg erfasste Sonnenweg endet am ehemaligen Luisenhof und ist auf folgende Nutzerkreise beschränkt: Fuß-und Radfahrer, Wanderweg, landwirtschaftliche Fahrzeuge.