2. Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg (Elternbeitragssatzung)
Der Stadtrat beschließt beiliegende Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg.
In Sachsen erfolgt die Finanzierung der Betreuung in den Kindertagesstätten durch die Kommunen, Zuschüsse des Landes und Elternbeiträge. Die Elternbeiträge werden auf Grundlage des bisherigen Beschlusses des Stadtrates mit einem bestimmten Prozentsatz, immer auf der Grundlage der Betriebskosten des Vorjahres, festgelegt (22% im Krippenbereich, 29% im Kindergarten- und Hortbereich). Die Betriebskostenabrechnungen der freien Träger 2019 hätten auf dieser Grundlage im Krippenbereich eine Erhöhung der Elternbeiträge von 215,05 € auf 260,00 € pro Monat bedeutet. Deshalb schlägt die Verwaltung entsprechend Beratung im Sozialausschuss vor, für 2021 die Elternbeiträge im Krippenbereich auf 20% der festgestellten Betriebskosten festzulegen.