Variantenvergleich Grundschule Süd
Der Stadtrat beschließt, die Planungen für die notwendige Sanierung der Grundschule Süd auf der Grundlage der Variante 4 gemäß Anlage 1 weiterzuführen.
Die Grundschule Süd ist dringend sanierungsbedürftig. Dies betrifft vor allem die Sanierung der Fußböden. Aufgrund von Beschwerden wurde die Schadstoffbelastung der Raumluft überprüft. Es stellte sich heraus, dass die Fußböden nahezu vollständig belastet sind. Es kommt zu Ausgasungen der Schadstoffe in die Raumluft, konkret Phenol, Naphtalin und naphtalinähnliche Verbindungen. Die Schadstoffbelastung wird mehrmals jährlich überprüft. Bislang wurden die zulässigen Grenzwerte nicht überschritten. Eine Überschreitung ist jedoch nicht ausschließbar. In diesem Fall müsste die Schule gesperrt werden und kurzfristig eine Alternative gesucht werden. Zusätzlich erforderlich ist die energetische Sanierung von Dach und Fassade. Diese Maßnahmen wurden seit Jahren in der mittelfristigen Planung angemeldet, aber aufgrund der fehlenden Finanzierung bereits mehrfach verschoben. Am 21.08.2018 hat der Technische Ausschuss die Einleitung des Planungsprozesses beschlossen. Daraufhin wurden die Planungsleistungen EU-weit ausgeschrieben, der Stadtrat hat am 27.02.2019 den Baubeschluss (Sanierung und zwischenzeitliche Alternative mit Containerbauten) sowie Vergabe der Planungsleistungen einstimmig beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde die Entwurfsplanung und der Fördermittelantrag erstellt. Die damit verbundene Konkretisierung der Planung ergab einen höheren Finanzbedarf für die Maßnahme als bisher in der Haushaltplanung auf der Grundlage einer Grobkostenschätzung veranschlagt war. Dabei haben sich vor allem die Kosten für die vorübergehende Auslagerung der Schule und des Hortes in ein Interimsgebäude aufgrund des erhöhten Raumbedarfes und gestiegener Kosten für Modulbauten deutlich erhöht. Diese Kosten sind auch nicht förderfähig und müssen von der Stadt vollständig übernommen werden. Aufgrund dieser Tatsache wurde im Zuge der Erstellung des Fördermittelantrages verwaltungsseitig eine überschlägige Ermittlung eines Raumprogramms und der erforderlichen Kosten für den Neubau eines Schulgebäudes am vorhandenen Standort durchgeführt. Das neue Gebäude könnte nach den verwaltungsseitigen Überlegungen separat neben dem Bestandsgebäude errichtet werden, während im alten Schulgebäude der Unterricht bis zur Fertigstellung des Neubaus weiterlaufen könnte. Danach kann das bisherige Schulgebäude abgerissen werden und der Neubau durch einen Verbinder an das 2009 errichtete Hortgebäude angeschlossen werden. Der Kostenvergleich für diese Variante 2 mit der Sanierungsvariante 1 wurde dem Stadtrat im August 2019 zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der hohen Kosten, die ca. das Doppelte der Sanierungsvariante ausmachen würden, wurde diese Variante 2 von keiner Fraktion befürwortet. Für die beschlossene Sanierung mit zeitweiliger Containerlösung konnte durch Umschichtungen im Haushalt trotz der Kostenerhöhungen finanzielle Sicherheit hergestellt werden. Zusätzlich wurde inzwischen die dafür beantragte Förderung gewährt. Dementsprechend hat die Verwaltung weiter auf der Basis der bestehenden Beschlusslage aus 2019 gearbeitet und nach haushaltsseitiger und fördertechnischer Sicherung darauf basierend den nötigen Bauantrag gestellt. In der Beratung im Technischen Ausschuss am 16.06.2020 wurde diesem Bauantrag der Stadt Radeberg das baurechtlich erforderliche gemeindliche Einvernehmen versagt. Damit besteht aktuell kein Baurecht für die beschlossene und geförderte Lösung. Aus der Diskussion wurde jedoch deutlich, dass der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im Grund keine baurechtliche Argumentation zugrunde lag. Vielmehr wurde der schon vorher verwaltungsseitig vorgetragene Gedanke eines möglichen Neubaus mit besseren Bedingungen aufgegriffen, insbesondere um die hohen Kosten einer Interimslösung ggf. zu vermeiden. Es soll geprüft werden, welche Alternativen denkbar sind und ob diese finanziell im nächsten Haushalt gesichert werden können. Daher wird nun der Variantenvergleich, aktualisiert und um zwei weitere Varianten erweitert, den Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Zusätzlich wurde in Variante 3 überschlägig untersucht, den Schulneubau als Modulbauweise am Standort Schillerstraße zu errichten und das bisherige Schulgebäude für eine Hort- und Kita-Nutzung zu sanieren. Variante 4 stellt den Neubau eines Schulgebäudes am bisherigen Schulstandort wie in Variante 2 dar, beinhaltet aber statt des Abbruchs der bestehenden Substanz die Sanierung für eine Hort- und Kita-Nutzung. In den dargestellten Gesamtkosten sind auch die geschätzten Kosten für den Neubau einer Kita für 100 Kinder enthalten. Für diese Investition kann momentan keine Aussage über eine Förderung getroffen werden, da in der letzten Zeit keine Mittel verfügbar waren. Diese Kosten gehen in der anliegenden Übersicht vollständig in die Eigenmittel ein. Generell ist zu bemerken, dass die dargestellte Förderung gemäß Schulinfrastrukturverordnung prinzipiell möglich ist, eine Aussage über eine mögliche Bewilligung aber nicht getroffen werden kann.