Entscheidung über den Antrag zur Aufhebung der Widmung des Eigentümerweges "Schmiedegasse" in Ullersdorf.
Der Stadtrat entscheidet über den Erhalt oder Nichterhalt des Verbindungsweges "Schmiedegasse", zwischen der Ullersdorfer Hauptstraße und dem Bischofsweg. Zur Option stehen 3 Varianten:
Nach Empfehlung der Variante 2 durch den Ortschaftsrat Ullersdorf und Beratung und Diskussion im Stadtrat werden die Variante 1 und 2 im Stadtrat wie folgt abgestimmt:
Variante 1 Ja 10 Nein 3 Enthaltung 12
Variante 2 Ja 7 Nein 8 Enthaltung 10.
Die Variante 3 wird aufgrund der vorangegangenen Abstimmungsergebnisse nicht mehr zur Abstimmung gebracht. Damit wird die "Schmiedegasse" entwidmet und ist somit nicht mehr für die Öffentlichkeit nutzbar.
Die Eigentümer der Flurstücke 290, 291, 292, 293 und 294, der Gemarkung Ullersdorf, sind laut "Bestandsverzeichnis für Eigentümerwege" Baulastträger des öffentlichen Weges "Schmiedegasse" und somit Verkehrssicherungspflichtig. Mit Posteingangsstempel vom 18. November 2019 beantragten die Eigentümer der o.g. Flurstücke die Entwidmung des Eigentümerweges "Schmiedegasse" und die Schließung des Weges durch die Stadt Radeberg. Der Weg ist sehr schmal (ca. 1,25 m breit), was eine maschinelle Reinigung bzw. Winterdienst unmöglich macht. Der Weg ist in einem schlechten Zustand. Um eine Dauerhafte Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wäre eine Instandsetzung notwendig die laut vorläufiger Kostenschätzung des Ingenieurbüros "Dänekamp & Partner" ca. 54.000,00 € kosten würde. Derzeit dient der Weg als Abkürzung für Fußgänger die vom Bischofsweg kommen und zur Hauptstraße möchten, welcher im Winter bei Schnee und Eis für die Nutzung gesperrt wird.