Satzung über eine Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - ehemalige Kelterei"
Die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - ehemalige Kelterei" wird beschlossen.
Zur Sicherung der Planung während der Planaufstellung wird der Erlass einer Veränderungssperre auf Grundlage von § 14 BauGB als zwingend erforderlich gesehen. Die bestehende Veränderungssperre über das gleiche Grundstück, aber im Zusammenhang mit dessen Festsetzung als Maßnahmefläche M2 der 1. Änderung des B-Planes "Wohnpark am Golfplatz" wird mit der Änderung der Maßnahmefläche gegenstandslos. Die Auskunft des Gewerbeamtes stammt aus dem Zeithorizont der Festsetzung dieser Veränderungssperre. Da die neue Veränderungssperre die "alte" ohne Zwischenraum ersetzt, hat diese Auskunft nach wie vor rechtsrelevanz.