Beschluß 29/19 vom 24.04.2019 (Beschlußvorlage 21/19)
Betreff
B-Plan Nr. 61 "Verdichtung Wohnbebauung Badstraße" - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches - Beschluss zur Änderung des Planverfahrens - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen zu der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der räumliche Geltungsbereich wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 505/1, 504, 504/7 und 504/9. Die Fläche des Plangebietes beträgt ~ 1,16 ha.
- Das Verfahren wird nach den Bestimmungen von § 13 b BauGB weiter geführt.
- Der Entwurf des B - Planes Nr. 61 "Verdichtung Wohnbebauung Badstraße", in der Fassung vom 27. März 2019, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung - Teil C mit Altlastengutachten, Baugrundgutachten und Artenschutzfachbeitrag als Anlagen, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage nach den Bestimmungen von §13b BauGB i.V.m. § 13 BauGB durchzuführen.
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, die den Billigungsbeschluss ermöglicht.