Aufnahme Förderinvestitionsdarlehen Sanierung MW-Kanal Schillerstraße - 1. BA
Der Stadtrat beschließt die Aufnahme eines Investitionsdarlehens nach der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2016 im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg für die Sanierung des Mischwasserkanals Schillerstraße - 1. BA in Höhe von 108.094,31 € (alt:159.774,16 €) bei der Sächsischen Aufbaubank mit einer Laufzeit von 20 Jahren, einer Zinsbindungsfrist von 20 Jahren und zu einem Sollzinssatz in Höhe von 0,200 % p.a. als Ratendarlehen.
Derzeit können die im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg geplanten Investitionen nur fremdfinanziert werden. Im Wirtschaftsplan 2018 und 2019 sind hierfür entsprechende Kredite vorgesehen, die von der Rechtsaufsichtsbehörde auch genehmigt wurden. Die Maßnahme Sanierung Mischwasserkanal Schillerstraße - 1. BA war mit 201.750 € im Wirtschaftsplan 2018 festgesetzt und wurde im Wirtschaftsplan 2019 in gleicher Höhe fortgeschrieben. In 2018 wurde ein Fördermittelantrag bei der SAB gestellt. Die Kostenberechnung hierfür lag bei 199.718 €. Zur Finanzierung wurde nach Abzug der investiven Straßenentwässerungskosten (39.944 €) ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 159.774,16 € beantragt. Während der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass im Abschnitt der letzten beiden Haltungen der Kanal bereits eingebrochen ist und nicht mehr saniert werden kann. Das führte zur Kostenminderung der Sanierungsmaßnahme auf 135.117,98 € und entsprechend zur Kürzung des ausgereichten Darlehensbetrages auf 108.094,31 €. Für den dringend erforderlichen Ersatzneubau des betreffenden Kanalabschnittes wurde ein weiterer Zuwendungsantrag bei der SAB gestellt.