Beschluß 51/15 vom 30.09.2015 (Beschlußvorlage 54/15)
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg
Beschlußtext
Gemäß § 34 SächsEigBVO beschließt der Stadtrat
- die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg,
- den Jahresgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen,
- die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2014.