Verkauf und Sanierung der Hordlervilla, Hauptstraße 61
Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1084 Gemarkung Radeberg mit einer noch zu vermessenden Grundstücksgröße von ca. 792 m² sowie dem aufstehenden Gebäude, der sogenannten Hordler-Villa, Hauptstraße 61 in 01454 Radeberg an Familie Kühn, Friedrich-Wolf-Straße 9 a in 01465 Langebrück zu einem Preis von 32.000,00 € zuzüglich Vermessungskosten und sämtlicher Grunderwerbsnebenkosten. Eine Mehrerlösklausel zur Verhinderung zu Grundstücksspekulationen wird im Kaufvertrag festgehalten. Aus dem Beschluss SR 043-2013 wird die genannte Fläche herausgelöst und steht somit nicht für eine Grünflächengestaltung zur Verfügung. Der Käufer wird vertraglich verpflichtet, innerhalb von 24 Monaten nach Kaufpreiszahlung das Gebäude zu sanieren, für den Fall das die Sanierung nicht umgesetzt wird, muss der Käufer auf eigene Kosten das Gebäude abreißen und eine Grünanlage gestalten.
Nach den Beschlüssen zur Brachflächenrevitalisierung des Flurstückes 1084 trat Herr Kühn mit der Stadtverwaltung in Kontakt und meldete Interesse an der Sanierung der stadtbaulich bedeutenden Hordler-Villa an. Daraufhin wurde ein Verkehrswertgutachten erstellt, welches einen Wert von 21.000,- € für das betreffende Teilstück einschließlich Gebäude ermittelte. Herr Kühn legte der Stadt ein Angebot in Höhe von 32.000,- € vor (siehe Anlage).