Festsetzung der Elternbeiträge in Kindereinrichtungen der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die Elternbeiträge für die Kindereinrichtungen der Stadt Radeberg auf der Grundlage der jeweils vorjährigen Betriebskosten in Höhe von 22% für die Krippenbetreuung, 29% für die Kindergartenbetreuung und 29% für die Hortbetreuung für das Folgejahr festzulegen.
Für das Jahr 2012 betragen die Elternbeiträge:
Die entsprechenden Eurobeträge werden jährlich beschlossen.
In Sachsen erfolgt die Finanzierung der Betreuung in den Kindertagesstätten durch die Kommunen, Zuschüsse des Landes und Elternbeiträge. Die Höhe der Elternbeiträge ist im § 15 Absatz 2 des Sächs. Gesetzes zur Förderung von Kindertageseinrichtungen geregelt. Demnach sollen die Elternbeiträge im Krippenbereich 20 bis 23 Prozent sowie im Kindergarten und Hort zwischen 25 und 30 Prozent liegen. Grundlage für die Berechnung sind die zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten. Die Betriebskosten setzen sich aus den erforderlichen Personal- und Sachkosten zusammen. In einer Stadt dürfen nur einheitliche Elternbeiträge festgelegt werden. Seit 2002 konnten die Elternbeiträge stabil gehalten werden. Sie betragen in der Krippe (9 h) 169,00 €, im Kindergarten (9 h) 104,00 € und im Hort (6 h) 61,00 €. Ausgehend von der Betriebskostenabrechnunmg 2010 entsprechen diese im Krippenbereich 21.31%, im Kindergartenbereich 28,41 % und im Hortbereich 28,48 %. Bereits im Jahr 2010 zahlte die Stadt Radeberg über die kommunalen Zuschüsse hinaus noch 119.000 € dazu. Neben den steigenden Sachkosten (vor allem Strom und Heizung) bedingen die Tarifanpassungen und Erhöhungen bei den Personalkosten die Mehrausgaben. Auch für 2011 wird trotz zwischenzeitlicher nochmaliger Erhöhung der kommunalen Zuschüsse eine weitere Zahlung in Höhe von zur Zeit ca. 110.000 € notwendig. Die Verwaltung schlägt nach Beratung im Sozialausschuss vor, die Elternbeiträge jährlich nach Vorliegen der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres, und auf dieser Grundlage, die Elternbeiträge für das folgende Jahr mit 22 % für die Krippe und jeweils 29 % für den Kindergarten und Hort anzupassen. Die konkreten Eurobeträge werden jedes Jahr neu beschlossen.