Beschluß 27/11 vom 27.04.2011 (Beschlußvorlage 32/11)
Betreff
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 58 "Wohnbebauung Flstck. 508/3, Gemarkung Radeberg" - Aufstellungsbeschluss - keine frühzeitige Beteiligung - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 58 " Wohnbebauung Flstck. 508/3 Gemarkung Radeberg" im Verfahren nach § 13 a BauGB wird beschlossen. Zum Geltungsbereich gehören das Flstck. 508/3 und Teile von Flstck. 508/1 Gemarkung Radeberg. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches wird durch die Planzeichnung Teil A bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,22 ha. Es werden im Wesentlichen folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einordnung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück Nr. 508/3,
- Sicherung der Erschließung der Wohnbebauung auf dem Flurstück Nr. 508/3 über das Flstck. 508/1.
- In Anwendung von §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauOJB abgesehen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 "Wohnbebauung Flstck. 508/3 Gemarkung Radeberg", Planstand 27.04.2011, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B und der beigefügten Begründung Teil C, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Behörden und TOB in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der betroffenen Öffentlichkeit in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung
Der Planung hat eine Planreife erreicht, so dass der Entwurf des vorhabenbezogenen B - Planes Nr.58 "Wohnbebauung Flstck. 508/3 Gemarkung Radeberg" gebilligt und offen gelegt werden kann.