Erklärung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Radeberg zu den bislang bekanntgewordenen Überlegungen der Sächsischen Staatsregierung zur Verwaltungsmodernisierung des Freistaates Sachsen
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt die in der Anlage beigefügte Erklärung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Radeberg zu den bislang bekanntgewordenen Überlegungen der Sächsischen Staatsregierung zur Verwaltungsmodernisierung des Freistaates Sachsen.
Erklärung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Radeberg zu den bislang bekanntgewordenen Überlegungen der Sächsischen Staatsregierung zur Verwaltungsmodernisierung des Freistaates Sachsen
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg bittet die Sächsische Staatsregierung und alle ansonsten zuständigen Stellen, bei allen der Verwaltungsmodernisierung des Freistaates dienenden Überlegungen und Maßnahmen dem Aspekt der Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit öffentlicher Verwaltung hohe Priorität einzuräumen. Bei aller Einsicht in die Notwendigkeit sparsamer Haushaltsführung und effizienter Verwendung öffentlicher Mittel bedürfen alle Maßnahmen, die weitere Belastungen für Bürger, Gewerbe, Vereine und Institutionen nach sich ziehen, einer äußerst kritischen Überprüfung. Mit den bereits in der Vergangenheit durchgeführten Reformen (Kreis- bzw. Gemeindereformen, Straßenbauämter und Polizeireform, Landesdirektionsbzw. SAB Zuständigkeiten, Oberschulämter und Bildungsagenturen etc.) sind bereits Verwaltungsstrukturen entstanden, die schon jetzt hinsichtlich der zu fordernden Bürgernähe häufig an ihre Grenzen stoßen. Insbesondere die aktuellen Überlegungen zur Polizeireform bitten wir, einer Überprüfung und Korrektur zu unterziehen. Der vorgesehene Wegfall des Polizeireviers in Radeberg kann vom Stadtrat weder mitgetragen, noch akzeptiert werden. Zudem erwarten wir möglichst kurzfristig über die hier konkret vorgesehen Maßnahmen (Anzahl der wegfallenden Bediensteten, Art und Umfang des verbleibenden Polizeistandorts Radeberg) in Kenntnis gesetzt zu werden. Wir erwarten vom Freistaat in jedem Fall, dass unabhängig von der Bezeichnung oder organisatorischen Einordnung der Polizeistandort Radeberg in einer Weise ausgestattet bleibt, die sowohl eine 24 stündige Polizeipräsenz und Ansprechbarkeit wie auch das kurzfristige Ausrücken von Polzeikräften im Bedarfsfall ermöglicht. Diese Notwendigkeit darf nicht den Haushaltsgegebenheiten und Sparzielen des Freistaates geopfert werden. Sowohl als Mittelzentrum gem. Landesentwicklungsplan wie auch als größte Kommune im wirtschaftlichen Schwerpunkt des Landkreises Bautzen sowie als drittgrößte Kommune des Landkreises insgesamt erachten wir diese Forderung als berechtigt und unumgänglich. Unsere Bürger ebenso wie unsere Unternehmen haben ein Recht, bestmöglich vor Straftaten jedweder Art, wie etwa die gerade in letzter Zeit verstärkt auftretenden Eigentumsdelikte oder rechtsradikale Übergriffe, geschützt zu werden. Zudem ist auch die allgemeine Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung anders nicht zu gewährleisten. Der Stadtrat bittet bei der erforderlichen Überprüfung der beabsichtigten Maßnahmen zu berücksichtigen, dass auch die Begründung der Polizeireform mit dem demographischen Wandel gerade für die Stadt und Region Radeberg nicht oder allenfalls in sehr geringem Maße zutrifft.