Beschluß 68/08 vom 25.06.2008 (Beschlußvorlage 89/08)
Betreff
1. Aufhebung eines Beschlusses 2. Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gebiet Pillnitzer Straße Ost
Beschlußtext
- Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. SR044/2008 vom 26.03.2008.
- Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gebiet Pillnitzer Straße Ost bestehend aus den Flurstücken 1176/7, 1547/12 und Teilflächen der Flurstücke 1547/11, 1174/15, 1174/22 und 1176/4 der Gemarkung Radeberg mit einer Gesamtgröße von ca. 5.320 m² zum Preis von ca. 106.400,00 Euro (20,00 Euro/m²) zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an die Cellpack Holding GmbH aus Waldshut-Tiengen. Die Vollmacht für eine vorzeitige Grundbuchbelastung bis zu einer Höhe von 1,6 Mio. Euro wird erteilt. Die erforderliche Vermessung beantragt und bezahlt die Stadt Radeberg. In den abzuschließenden Kaufvertrag ist eine Investitionsverpflichtung von vier Jahren sowie eine Rückfallklausel aufzunehmen für den Fall, dass die geplante Investition (Errichtung einer Produktionsstätte) innerhalb dieses Zeitraumes nicht statt findet. Die Stadt Radeberg verpflichtet sich, die Ablagerungen auf den o. g. Flurstücken zu beseitigen. Die Kosten dafür sollen durch die Einnahme des Kaufpreises gedeckt werden.
- Der Cellpack GmbH wird eine Kaufoption für angrenzende Teilflächen der Flurstücke 1174/22 und 1174/15 der Gemarkung Radeberg mit einer Gesamtgröße von ca. 3.680 m² zur Erweiterung des Betriebes für die nächsten vier Jahre zu den gleichen Konditionen eingeräumt.
Begründung
Bei Bodenanalysen, die von der Cellpack GmbH für die ursprünglich vorgesehene Fläche in Auftrag gegeben worden sind wurde festgestellt, dass der Boden dort mit zementauflösenden Substanzen belastet und der Wasserspiegel an dieser Stelle sehr hoch ist, was bei der geplanten Investition erhebliche Mehrkosten verursacht hätte. Außerdem wären auf Grund der Bodenbeschaffenheit erweiterte Gründungsmaßnahmen erforderlich gewesen, um die Standsicherheit der Aufbauten zu gewährleisten. Die Cellpack GmbH ist deshalb vom Erwerb dieser Flächen zurück getreten und hat sich für den im Beschlussvorschlag genannten neuen Standort entschieden.
Der Kaufpreis in Höhe von 20,00 Euro/m² liegt unter dem eigentlichen Bodenrichtwert, wurde aber auf Grund der niedrigeren Bodenpreise im Umfeld (Arnsdorf, Bautzen, Bischofswerda...) und auch weil in der jüngsten Vergangenheit keine Kaufverträge im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost abgeschlossen wurden, so vereinbart. Mehr- oder Minderflächen sind nach erfolgter Vermessung auf der Grundlage von 20,00 Euro/m² auszugleichen.