Terminfestlegungen Bürgermeisterwahl / Bürgermeisterneuwahl und Einreichungsfrist
Der Stadtrat bestimmt als Termin für die Wahl des Bürgermeisters den 08. Juni 2008. Für die etwaige Bürgermeisterneuwahl wird der 22. Juni 2008 festgesetzt. Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die etwaige Bürgermeisterneuwahl endet am 11. Juni 2008 um 18.00 Uhr.
Gemäß § 39 Absatz 1 KomWG bestimmt der Stadtrat den Wahltag für die Bürgermeisterwahl. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl eine Neuwahl statt (§ 48 Absatz II Satz 2 SächsGemO). Da auch für diese Neuwahl die Bestimmungen der ersten Wahl gelten, ist der Termin einer etwaigen Neuwahl durch den Stadtrat festzulegen. Entsprechend § 41 Absatz II Satz 2 KomWG beginnt die Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur Neuwahl am ersten Werktag nach der ersten Wahl (hier: 09. Juni 2008); ihr Ende darf vom Stadtrat frühestens auf 18.00 Uhr des dritten Tages nach dem Tag der ersten Wahl festgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt für das Ende der Einreichungsfrist den 11. Juni 2008, 18.00 Uhr vor, um die Neuwahl organisatorisch (vor allem den Druck der Stimmzettel) vorbereiten zu können.