Beschluß 9/07 vom 28.02.2007 (Beschlußvorlage 12/07)
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 "Baumhaus - Christliche Kindertages- und Familienbildungsstätte Radeberg" Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 "Baumhaus - Christliche Kindertages- und Familienbildungsstätte" entsprechend §§ 12 und 13 a BauGB wird beschlossen. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flurstücke 1533, Teile von Flurstück 445 und Teile von Flurstück 424. Planungsziel: Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Errichtung einer Kindertages- und Familienbildungsstätte auf Flstck. 445.
- In Anwendung von § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes, in Kraft getreten am 16.06.2006, für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 über dem Weg der Berichtigung angepasst. Einer Abweichung von den Festlegungen des Städtebaulichen Rahmenplanes "Sanierungsgebiet Innenstadt" im Bereich des Flurstückes 445 wird zugestimmt.
Begründung
Es wird eingeschätzt, dass die geplante Errichtung der Christlichen Kindertages- und Familienbildungsstätte auf Flstck. 445 ein Vorhaben ist, welches der Innenentwicklung dient. In Anwendung von § 13 a BauGB können diese Vorhaben im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Bedingung hierfür ist, dass die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt werden darf.