Ordnungsmaßnahmevertrag zwischen der Stadt Radeberg und dem Evang.-Luth. Kirchspiel Radeberger Land über die Förderung der Erschließungsmaßnahme Verbindungsstraße zwischen Pulsnitzer Straße und Otto-Uhlig-Straße, Flurstücke 1533, 424, 445 und 446 der Gemarkung Radeberg im Rahmen des Bund-Länder-Programmes "städtebauliche Erneuerung"
Die Stadt Radeberg überlässt dem Evangelisch-Lutherischen Kirchspiel Radeberg Land die Durchführung der Erschließungsmaßnahme Verbindungsstraße zwischen Pulsnitzer Straße und Otto-Uhlig-Straße im Zusammenhang mit der Errichtung der Kindertagesstätte auf dem Flurstück 445 der Gemarkung Radeberg.
Der Stadtrat beschließt den Abschluss des in der Anlage 2 der Beschlussvorlage beiliegenden Ordnungsmaßnahmevertrages zwischen der Stadt Radeberg und dem Evang.-Luth. Kirchspiel Radeberger Land zur Förderung der Erschließungsmaßnahme VerbindungsStraße zwischen Pulsnitzer Straße und Otto-Uhlig-Straße, Flurstücke 1533, 424, 445 und 44 6 der Gemarkung Radeberg.
Der Kostenerstattungsbetrag wird gemäß Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE) vom 29.11.2002 mit 100 v. Hundert der nachgewiesenen förderfähigen Kosten, jedoch mit max. 57.679,69 Euro festgelegt.
Die Durchführung der Erschließungsmaßnahme Verbindungsstraße zwischen Pulsnitzer Straße und Otto-Uhlig-Straße erfolgt im Zusammenhang mit der Errichtung der Kindertagesstätte "Baumhaus" im Sanierungsgebiet "Innenstadt" der Stadt Radeberg, Sanierungsquartier 9a. Das Evang.-Luth. Kirchspiel Radeberger Land übernimmt die Durchführung der Erschließungsmaßnahme und stellte einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Städtebauliche Erneuerung". In Auswertung der Kostenschätzung ergeben sich vorläufig förderfähige Gesamtkosten i. H. v. 57.679,69 EUR. Gemäß Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE) vom 29.11.2002 wird ein Kostenerstattungsbetrag mit 100 v. Hundert der nachgewiesenen förderfähigen Kosten in Höhe von 57.679,69 EUR vorgeschlagen. In Anlage 2 der Beschlussvorlage ist der Entwurf des Vertrages über die Durchführung der Ordnungsmaßnahme beigelegt. Die Erschließungsmaßnahme ist bis spätestens 31.12.2008 zu beenden. Eine mögliche Ratenauszahlung im Jahr 2007 ist im Maßnahmekonzept 2007 der Stadtsanierung enthalten.