Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme eines Standplatzes zum Wochenmarkt, zu Stadtfesten und zum Weihnachtsmarkt in der Stadt Radeberg vom 24.06.1998: (änderungen siehe Anlage 3)
Eine Erhöhung der Gebühren für die Bereitstellung der Stromanschlüsse für Sonderveranstaltungen ist erforderlich, um die steigenden Kosten auszugleichen. Die Gebühren wurden letztmals mit dem Stadtratsbeschluss vom 23.03.2005 angepaßt.