Öffentlich - rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wachau und der Stadt Radeberg über die teilweise Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
Der Stadtrat bestätigt den dem Beschlussvorschlag beigefügten Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wachau und der Stadt Radeberg über die teilweise Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht der an die Abwasseranlage der Stadt Radeberg angeschlossenen Flurstücke der Gemarkung Wachau auf die Stadt Radeberg gemäß den Regelungen der Abwassersatzung der Stadt Radeberg vom 26.10.2006.
Auf der Gemarkung der Gemeinde Wachau liegen die Flurstücke 678/2, 678/5 und 848, die an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Radeberg angeschlossen sind. Wie in der Präambel der Abwassersatzung der Stadt Radeberg vom 26.10.2006 vermerkt ist, unterliegen diese Flurstücke der Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Radeberg. Um eine rechtliche Durchsetzung der Beiträge und Gebühren zu erlangen, ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erforderlich, die durch den Stadtrat zu bestätigen ist.