Beschluß 90/00 vom 16.08.2000 (Beschlußvorlage 90/00)
Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg, Badstraße Ost mit Wohngebiet Am Sandberg - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Die zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg für das Gebiet Badstraße Ost mit Wohngebiet Am Sandberg während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Stadtrat gemäß Abwägungsprotokoll in der Anlage zur Beschlussvorlage mit folgendem Ergebnis geprüft: Die Hinweise und Anregungen werden nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg für das Gebiet Badstraße Ost mit Wohngebiet Am Sandberg, bestehend aus dem Plan (Teil A) und dem Text (Teil B), wird in der Fassung vom 07.07.2000 nach § 10 BauGB und § 83 Abs. 1 SächsBO als Satzung beschlossen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Regierungspräsidium den Genehmigungsvermerk einzuholen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung
Der Stadtrat hat den überarbeiteten Entwurf der 2. Änderung des Bebauuungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg mit Beschluß Nr. 72/00 am 12.07.2000 zur nochmaligen beschränkten Verfahrenswiederholung gebilligt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 24.07. - 07.08.2000. Während des Auslegungszeitraumes wurde eine Stellungnahme durch einen Bürger vorgebracht.