Bestätigung der Schulstandorte
Der Stadtrat bestätigt die derzeitigen Schulstandorte für die Grund- und Mittelschulen bis zum Schuljahr 2009/2010.
Die Überarbeitung der Schulstandorte erfolgte auf der Grundlage der rechtlichen Vorschriften (Schulgesetz, VwV des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Schulentwicklungsplanung, Thesen des Regionalschulamtes) und unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung. In Radeberg als Mittelzentrum sollen neben Grund- und Mittelschulen ein Gymnasium, Förderschulen, sowie Einrichtungen des beruflichen Schulwesens angesiedelt sein. Da Radeberg Schulträger der Grund- und Mittelschulen ist (Schulträger der anderen Einrichtungen ist der Landkreis), sind in dieser Beschlussvorlage nur die Grund- und Mittelschulen betrachtet. Zur Zeit gibt es in Radeberg folgende Schulstandorte: 4 Grundschulen - Grundschule Süd, Heidestr. 21, - Grundschule Mitte, Schulstr. 1, - Grundschule Liegau, Hauptstr. 63, Liegau-Augb., - Grundschule Ullersdorf, Hauptstr. 2, Ullersdorf; 2 Mittelschulen, incl. 1 Außenstelle - J.-Heinrich-Pestalozzi-Mittelschule,Pestalozzistr. 1, - J.-Heinrich-Pestalozzi-Mittelschule, Außenstelle Großerkmannsdorf, Hauptstr. 31, Großerkmannsdorf, - Ludwig-Richter-Mittelschule, Lotzdorfer Str. 51. Voraussetzung für das Fortbestehen einer Grundschule sind Klassenstärken von wenigstens 15 Schülern. Grundschulen können einzügig sein, d.h. in jeder Klassenstufe gibt es eine Klasse, mindestens 60 Schüler sind notwendig. Die Berechnung der einzelnen Klassenstärken in den Folgejahren zeigt, dass nach einem Absinken der Schulanfänger in den Jahren 2000 bis 2002/2003 die Zahl der Erstklässler wieder zunimmt. Grundlage für die Berechnung der Schülerzahl sind die Geburten (Schulanfang bis 2006/2007) in den festgelegten Einzugsgebieten. Weitere Zuzüge infolge Wohnbebauung wurden nicht berücksichtigt. Für die Jahre bis 2010 wurden die Geburten auf dem jetzigen Niveau weitergeführt. Nach derzeitiger Hochrechnung wird in der Grundschule Liegau einmalig im Schuljahr 2002/2003 eine 1. Klasse mit 11 Schülern gebildet werden müssen, die damit unter dem Normativ von 15 Schülern liegt. Die Gesamtzahl der Schüler mit 62 Schülern in allen vier Klassen (2003/2004 = 63 Schüler, 2004/2005 = 64 Schüler) liegt aber noch über den geforderten 60 Schülern. In den anderen Grundschulen werden die notwendigen Voraussetzungen eingehalten. Mittelschulen müssen mehrzügig sein (mindestens zweizügig), um beide Bildungsgänge (Realschul- und Hauptschulbildungsgang) und mehrere Profile (gegenwärtig 4 Profile) anbieten zu können. Beim Übergang der Grundschüler in die fortführenden Bildungseinrichtungen wurden das Gymnasium mit 28,4% und die Mittelschulen jeweils entsprechend dem Durchschnitt der letzten vier Jahre berücksichtigt. Im Ergebnis ist die Zweizügigkeit in der Pestalozzi-Schule gesichert. Kritisch zu betrachten wäre die zunehmende Einzügigkeit in der L.-Richter-Schule ab 2002. Da aber die Raumnormative in der Pestalozzi-Schule einer zweizügigen Schule entsprechen, die Einzügigkeit in der L.-Richter-Schule mit hohen Schülerzahlen (immer über 20, oft über 25 Schüler) einhergeht und die Lage der Schule für den Westteil Radebergs wichtig ist, empfehlen wir den Erhalt des Schulstandortes. Der Übergang von Schülern vom Gymnasium in eine Mittelschule wurde bei der vorliegenden Statistik noch nicht erfasst. Hinsichtlich der Stärkung des ländlichen Raumes und entsprechend der öffentlich rechtlichen Vereinbarung zur Eingemeindung von Großerkmannsdorf und Ullersdorf ( § 17, Abs. 1) sollte die Außenstelle der Pestalozzi-Schule in Großerkmannsdorf erhalten werden. Um die notwendige Schülerzahl pro Klasse von 15 zu erreichen, wurden ab 2002/2003 statistisch Schüler vom Hauptgebäude der Pestalozzi-Schule umgeleitet. Mit der Absenkung der Schülerzahlen in den einzelnen Schulen können die vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Musterraumprogramme eingehalten werden. Besonders die Pestalozzi-Schule ist seit Jahren überbelegt und es fehlen die erforderlichen Nebenräume (z.B. Arztraum, Elternsprechzimmer). In den Grundschulen Süd und Mitte besteht vorübergehend die Möglichkeit der Einrichtung von Pausenräumen und damit einem Spielangebot als Entspannungsfaktor. Die Beibehaltung der Schulstandorte hat darüber hinaus einen wesentlichen Einfluss auf die Schulwegebeziehungen und dient der Sicherheit der Kinder. Eine Bestätigung der Schulstandorte für die nächsten 10 Jahre ist die Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln. Wir schlagen vor, die Schulstandorte bis zum Schuljahr 2009/2010 zu bestätigen.