Dienstaufwandsentschädigung
Der Stadtrat beschließt folgende monatliche Dienstaufwandsentschädigung:
Bestehen danach mehrere Ansprüche, so wird nur die höhere Entschädigung gezahlt. Der Vollzug wird für die Betroffenen, die nach dem Zugang der Beanstandungsverfügung des Landratsamtes Kamenz vom 30.07.1997 in die betreffende Funktion eingestellt wurden, ausgesetzt, bis über den Widerspruch der Stadt Radeberg gegen diese Verfügung unanfechtbar entschieden worden ist. Im Fall der insoweit eintretenden Vollziehbarkeit des vorliegenden Beschlusses sind die Dienstaufwandsentschädigungen mit gewährten Vergütungen für Mehrarbeit zu verrechnen.
Die Zahlung der Dienstaufwandsentschädigungen erfolgt seit 1991. Ab der Haushaltsplanung 1995 ist die Höhe der Entschädigungen explizit im Stellenplan ausgewiesen. Das Landratsamt Kamenz beanstandete mit Verfügung vom 30.07.1997 diese Zahlungen und ordnete für die Einstellung und Rückzahlung den Sofortvollzug an. Im Ergebnis des Klageverfahrens einer Betroffenen sind die Zahlungen fortzusetzen. Das Rechnungsprüfungsamt Löbau wies darauf hin, dass die Gewährung außertariflicher Zulagen durch den Stadtrat zu beschließen ist.