Beschluß 3/00 vom 19.01.2000 (Beschlußvorlage 7/00)
Betreff
Änderungssatzung zum Bebauungsplanen Nr. 4 Pillnitzer Straße West / Südteil Baufelder 16
Beschlußtext
- Zu den eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt abgewogen:
- Stellungnahme des Landratsamtes Kamenz Bauleitplanung zu 1.: Im Austausch zur öffentlichen Grünfläche im Süden der Baufläche 16 bis 20 wird eine 3 m breite private Grünfläche innerhalb der Grundstücke festgesetzt.
- Stellungnahme des Ehepaares Georgi, Oberkircher Ring 48, 01454 Radeberg:
- zu 1.: Das u.a. zum Antrag des Ehepaares Georgi angewendete fehlerbehaftete fallbezogene Befreiungsverfahren ist nach Abstimmung mit dem Landratsamt für die beantragten Ausnahmen nicht mehr anwendbar. Es bedarf der Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 13 (1) BauGB.
- zu 2.: Der vorhandene Bestand an Einfamilienhäusern im Gebiet u.a. gerade durch von Haus zu Haus unterschiedliche Dachausbildung und -gestaltung geprägt ist.
- zu 3.: Aufgrund der Unterschiedlichkeit des schon realisierten Bestandes bestehen keine Gründe für neuerliche maßliche Bindungen. Dem Änderungsanliegen des Ehepaares Georgi ist in vollem Umfange durch Befreiung Rechnung getragen worden, somit sind Ungleichbehandlungen, abgesehen vom Verfahren, nicht erkennbar.
- Satzungsbeschluß: Die Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 4, Pillnitzer Straße West / Südteil, ausgelöst durch das Vorhaben in den Baufeldern 16 bis 20, werden gemäß Anlage zur Beschlußvorlage - Plandarstellung und Text einschließlich Begründung - als Satzung beschlossen.
Begründung
Innerhalb des Verfahrens nach § 13 (1) BauGB wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange (Landratsamt) und diejenigen Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert, deren Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung liegen. Wir verweisen hiermit auf die Vorlage-Nr. 154/99, die durch Beschluß-Nr. 127/99 bestätigt wurde.