Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.02.1998 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof
Der Stadtrat stellt die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof zum 01.02.1998 fest.
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 28.01.1998 mit Beschluss-Nr. 04/98 die Gründung des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof zum 01.02.1998. Mit der Gründung des Eigenbetriebes wurde Sondervermögen nach § 91 Abs.1 Ziffer 1 SächsGemO gebildet. Die Wirtschaftsführung der mit Sonderrechnung geführten Eigenbetriebe unterliegt den Bestimmungen des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO). Demgemäß war eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz war die Steuerberatungsgesellschaft mbH K. Fröschl in Radeberg mit Auftrag vom 05.05.1998 beauftragt und legte diese am 12.11.1998 vor. Die Eröffnungsbilanz wurde stichprobenartig von den mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr 1998 beauftragten Wirtschaftsprüfern Klipper, Redagne, Hörter geprüft.
Der Beschlussvorlage beigefügte Unterlagen werden wie folgt verteilt: Eröffnungsbilanz zum 01.02.1998 für die Fraktionen CDU - 2 Exemplare, SPD - 1 Exemplar, PDS - 1 Exemplar, Freie Wähler - 1 Exemplar, für den Bürgermeister - 1 Exemplar, Mitglieder des Technisches Ausschusses - je 1 Exemplar. Bilanz zum 01.02.1998 und Angaben zum Eigenbetrieb für alle übrigen Stadträte