Beschluß 139/00 vom 13.12.2000 (Beschlußvorlage 161/00)
Betreff
Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. einer Abgrenzungssatzung für die Flurstücke 176, 324, 324/2, 324b und 324c der Gemarkung Großerkmannsdorf im OT Großerkmannsdorf der Stadt Radeberg - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Flurstücke 176, 324, 324/2, 324b und 324c der Gemarkung Großerkmannsdorf im OT Großerkmannsdorf der Stadt Radeberg vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belangen hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis gemäß dem in der Anlage der Beschlussvorlage befindlichen Abwägungsvorschlag geprüft und beschlossen:
- berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
- LRA Amt für Wirtschaft und Planung
- LRA Untere Bauaufsichtsbehörde
- LRA Bauaufsichtsamt / SG Bauleitplanung
- LRA Untere Naturschutzbehörde
- Staatliches Umweltfachamt Bautzen
- teilweise zu berücksichtigende Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht
- nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
- LRA Hoch- und Tiefbauamt
- Grüne Liga e.V.
Bedenken und Anregungen von Bürgern wurden nicht vorgebracht. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 beschließt der Stadtrat der Stadt Radeberg die vorliegende Ergänzungssatzung i. V. m. der Abgrenzungssatzung zur Einbeziehung der Flurstücke 176, 324, 324/2, 324b und 324c der Gemarkung Großerkmannsdorf in den im Zusammenhang bebauten OT Großerkmannsdorf der Stadt Radeberg bestehend aus Planzeichnung und dem Text als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Satzung die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung
Entlang des Wiesenweges erfolgte im Verlauf von mehreren Jahren eine Einfamilienhaus-Entwicklung, sodass nunmehr fast alle Flurstücke bebaut sind. Die Flurstücke 176, 324b und 324c sind voll erschlossen. Ein konkreter Planungsbedarf entstand vorwiegend dadurch, daß die Eigentümer der Flurstücke 324 und 324c ihre Grundstücke dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen möchten. Die bisher zum Aussenbereich gehörenden Flurstücke sollen mit dem Planungsinstrument der Ergänzungssatzung einer möglichen Bebauung zugeführt werden. Die vorliegende Satzung befindet sich in Übereinstimmung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg, Ortsteil Großerkmannsdorf.