Terminfestlegungen Bürgermeisterwahl / Bürgermeisterneuwahl und Einreichungsfrist
Der Stadtrat bestimmt für die Wahl des Bürgermeisters den 10. Juni 2001. Für die etwaige Bürgermeisterneuwahl wird der 24. Juni 2001 festgesetzt. Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die etwaige Bürgermeisterneuwahl endet am 13. Juni 2001.
Gemäß § 39 Absatz 1 KomWG bestimmt der Stadtrat den Wahltag für die Bürgermeisterwahl. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl eine Neuwahl statt (§ 48 Absatz 2 Satz 2 SächsGemO). Da auch für diese Neuwahl die Bestimmungen der ersten Wahl gelten, ist der Termin einer etwaigen Neuwahl durch den Stadtrat festzulegen. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag, der Sächsische Landkreistag und das Sächsische Staatsministerium des Innern empfehlen den Kommunen als Wahltermin den 10. Juni 2001 und als Termin für eine etwaige Neuwahl den 24. Juni 2001. Entsprechend § 41 Absatz 2 Satz 2 KomWG beginnt die Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur Neuwahl am ersten Werktag nach der ersten Wahl (hier: 11. Juni 2001); ihr Ende darf vom Stadtrat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt für das Ende der Einreichungsfrist den 13. Juni 2001 vor, um die Neuwahl organisatorisch (vor allem den Druck der Stimmzettel) vorbereiten zu können.