Festlegung eines Sitzungstermines für den Stadtrat der Stadt Radeberg
Gemäß § 36 Abs. 2 SächsGemO beschließt der Stadtrat, am Mittwoch, dem 23. Juni 1999 eine Stadtratssitzung der Stadt Radeberg im Ratssaal des Rathauses Radeberg, Markt 19 durchzuführen.
Über Ort und Zeit der regelmäßigen Sitzungen des Stadtrates ist gemäß § 36 Abs. 2 SächsGemO Beschluß zu fassen. Bei außerordentlichen Sitzungen - z.B. in Eilfällen - bestimmt der Bürgermeister Ort und Zeit der Sitzung.