Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes des Epilepsiezentrums Kleinwachau e.V. - Schulneubau - und Billigung des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Das Epilepsiezentrum Kleinwachau e. V. hat die Realisierung eines Schulneubaus vorgesehen. Zur Prüfung der Bedingungen der Zulässigkeit fand ein vorbereitender Vor-Ort-Termin mit dem Landratsamt Kamenz statt. Aufgrund des erheblichen Eingriffs in die naturräumliche Situation durch dieses Außenbereichsvorhaben wurde die Notwendigkeit einer planungsrechtlichen Vorbereitung gemäß § 12 BauGB erkannt. Durch das vom Epilepsiezentrum beauftragte Planungsbüro Fischer aus Dresden wurde ohne Beschlußgrundlage eine vorgezogene Billigung von Trägern öffentlicher Belange schon in die Wege geleitet. Beschlußpunkt 1 nachvollzieht also den ersten Verfahrensschritt. Da verwaltungsseitig davon ausgegangen wird, daß gegen das für die Einrichtung bedeutsame Entwicklungsvorhaben aus städtischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht werden, wird dem Rat empfohlen, den vorgelegten Planungsstand zu billigen und das begonnene Verfahren beschlußseitig nachzuvollziehen, auch wenn damit zu rechnen ist, daß es im Ergebnis der Trägerbeteiligung zu einer Verfahrenswiederholung kommen wird. Die dem Billigungsbeschluß eigentlich entgegenstehenden Mängel des auf ein schon konkretes Vorhaben bezogenen B-Planes sind deshalb als Auflagen dem Billigungsbeschluß beigefügt.