Sanierungsträgervertrag mit der KESS
Der Stadtrat stimmt der Unterzeichnung des der Beschlußvorlage beiliegenden Sanierungsträgervertrages mit der KESS (Kommunalentwicklung sächsischer Sparkassen GmbH) zu.
Im Vertrag über die treuhänderische Sanierungsträgerschaft vom 16.12.1992/13.01.1993 sind alte von der KESS angebotene Leistungen aufgeführt. Gleichzeitig ist die Finanzierung über Treunhandkonto geregelt. Mit Schreiben vom 05.03.1996 teilte uns das zuständige Landratsamt mit, daß die Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in voller Höhe und getrennt voneinander nach dem Bruttoprinzip zu veranschlagen sind. Das heißt, Eigenanteile und Zuwendungen sind buch- und kassenmäßig zu führen. Aus diesem Grund und da der Stadt jährlich durch die Zinsen für die Vorfinanzierung über Treunhandkonte erhebliche finanzielle Aufwendungen (ca. 20 TDM pro Jahr) entstanden, ist die Finanzierung über Treuhandkonto abgelöst. Im Rahmen der Veränderung wurden ebenfalls die Aufgaben konkretisiert. Die Stundensätze für Beratungshonorar wurde marktmäßig angepaßt.