Bildung eines Eigenbetriebes "Allzweck" der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt: Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Bildung eines Eigenbetriebes "Allzweck" mit den Aufgaben
alle erforderlichen Aktivitäten einzuleiten.
Mit dem vorhandenen Sondervermögen der Allzweck GmbH i.A. per 31.12.1994 in Höhe von (Aktiva) 1. 884.925,11 DM wird ein Eigenbetrieb als Dienstleistungsbetrieb für die Stadt auf der Grundlage § 91 Abs. 1 ff der Sächs. Gemeindeordnung (SächsGemO) sowie entsprechend § 12 Abs. 1 des Sächs. Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) in Verbindung mit der Sächs. Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBV) vom 30.12.1994 mit der Aufgabenwahrnehmung des Bauhofes, eine Grundstücksbevorratung sowie der Wohnraumprivatisierung gebildet. Das bisherige Personal des Bauhofes einschl. Liegau-Augustusbad sowie 3 weitere Angestellte der Stadt bilden mit 13 AK dazu den Personalgrundstock. Zweck des Eigenbetriebes ist, die dauerhafte und unmittelbare Durchführung von Dienstleistungen für die Stadt, wie Grundflächenpflege, Winterdienst, Fuhrpark, Pflege von Biotopen, Übernahme aller Pachtverträge einschl. Garagen, Ausbesserung von Kleinschäden an Gemeindestraßen, Papierkorbentleerung, Grundstücksbevorratung, Parkplatzverwaltung sowie Aufgaben für Dritte. Derzeitig kann eingeschätzt werden, daß unter den Voraussetzungen der Aufgabenerfüllung eine Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Mit der Bildung des Eigenbetriebes - als nicht juristischen-selbständigen Bereich - wird die Verwaltung der Stadt wesentlich entlastet. Der Eigenbetrieb arbeitet auf der Grundlage einer durch den Stadtrat zu bestätigenden Satzung.
Die Allzweck GmbH i.A. wurde aus dem ehemaligen DLK Radeberg gegründet. Dieses wurde in der 25. Sitzung des Rates der Stadt am 25. April 1990 festgelegt. Als Geschäftsführer wurde Herr Friedemann durch die Treuhandanstalt mit Bestätigung des Rates der Stadt eingesetzt. Die Anmeldung der Allzweck GmbH wurde mit Schreiben vom 27.08.1990 betrieben. Zu einer Eintragung in das Handelsregister kam es jedoch nicht. In der Sondersitzung des Techn. Ausschusses vom 25. Okt. 1990 ist die Zusammenarbeit der Allzweck GmbH mit der Firma K. Nehlsen Bremen betätigt und vollzog somit den Besbhluß der Stadtverordnetenversammlung vom 06. Sept. 1990 (Beschluß Nr. 97/90). Her Friedemann führte bis Mai 1992 die Geschäfte der Allzweck GmbH - er verwaltete das Vermögen. Arbeitskräfte sowie Ausrüstungen gingen an die gegründete Radeberger Stadtentsorgungs-GmbH. Die Objekte der Allzweck GmbH auf dem Dammweg 2 sowie Straße des Friedens wurden gegen Mietnutzung dieser überlassen. Ab Mai 1992 wurde der Dezernent von Recht und Ordnung als Verwalter und int. Geschäftsführer durch den Bürgermeister berufen. Ein Aufsichtsrat wurde mit Beschluß 70/92 aufgestellt und ebenfalls berufen. Der Aufsichtsrat kontrollierte den eingesetzten Geschäftsführer in seiner Tätigkeit. Auf der Grundlage einer Bilanz von 1991 wurde eine Wirtschaftsprüfung durch das Büro Redagne und Partner Dresden / Köln, Bautzner Str. 19 in Dresden vorgenommen. Die bisherige Tätigkeif des Geschäftsführers bestand in der Verwaltung des Vermögens einschl. der Erhaltung der Objekte für Käufe von Ausrüstungen, Erstellung und Kontrolle des Haushaltplanes, Arbeit mit Banken sowie Verpachtung mit Objekten. Derzeitig bestehen 8 Miet- bzw. Pachtverträge mit unterschiedlichen Firmen und Einrichtungen.