Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 25 Juri-Gagarin-Straße / Robert-Blum-Weg - 1. und 2. Bauabschnitt
Der Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 25 Juri-Gagarin-Straße / Robert-Blum-Weg - 1. und 2. Bauabschnitt - wird mit der Auflage beschlossen, daß die auf das gesamte B-Plangebiet berechneten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen als Teil der Realisierung des Stadtparks Südstadt innerhalb dieses Vertrages realisiert werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Erschlieungsvertrag abzuschließen.
Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgte die Erschließungsplanung für das gesamte Plangebiet durch das Büro Dänekamp + Partner. Bei den Bemühungen um die Vermarktung des Gesamtgebietes ist die Grundstücksgesellschaft Kruse + Partner mbH Radebeul auf die durch die gegenwärtige Wirtschaftslage geprägten erheblichen Schwierigkeiten gestoßen, die u.a. Grund zu der vom Stadtrat beschlossenen Änderung des Bebauungsplanes für die weitere hochbauliche Realisierung war. Voraussetzung für die Baugenehmigung für die ersten beiden Bauabschnitte ist der Abschluß des Erschließungsvertrages. Die derzeitigen Erdbauarbeiten erfolgen aufgrund einer Teilbaufreigabe. Aus o. g. Gründen tritt die Grundstücksgesellschaft an die Stadt mit der Bitte heran, einen ersten Erschließungsvertrag für den 1. und 2. Bauabschnitt abzuschließen. Eine etappenweise Erweiterung der Erschließungsanlagen ist durch die Planung gesichert. Die Stadtverwaltung sieht unter dem Gesichtspunkt bestehender Vermarktungsschwierigkeiten keinen Grund, die Gesellschaft zu einer Gesamtrealisierung zu drängen.