Einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Pillnitzer Straße Ost gemäß § 13 (1) BauGB
Als einfache Änderung Nr. 3 (gemäß § 13 (1) BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost wird beschlossen: Ergänzung / Änderung der textlichen Festsetzungen unter Pkt. 2.3 Dächer: Die festgesetzten Dachneigungen von 15 Grad bzw. 10 - 20 Grad können in begründeten Einzelfällen, insbesondere größeren Hallen, unterschritten werden, die Herstellung einer sichtbaren Dachhaube wird jedoch gefordert. Es sollen gedeckte, keine leuchtenden Farben für das Dach verwendet werden. Pkt. 4 Einfriedungen: An Grundstücken, deren Grenze zu den öffentlichen Verkehrsflächen durch einen öffentlichen Grünstreifen gebildet werden, sind Einfriedungen auf der Grundstücksgrenze zulässig. Ein Pflanzgebot an solchen Grundstücksgrenzen besteht nicht. Pkt. 12 Überschreitung GRZ: ... nur zulässig, wenn pro angefangene 100 m² erhöhte Grundfläche 1 Baum nach Text Nr. 17.1 oder Sträucher nach gesonderter Vereinbarung mit der Stadt angepflanzt werden.