Beschluß 15/96 vom 28.02.1996 (Beschlußvorlage 19/96)
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 1992 der Stadt Radeberg
Beschlußtext
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt die folgende Jahresrechnung 1992 wie folgt fest:
- Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes betragen im Soll 31.560.587,57DM
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalles betragen im Soll 37.340.675,36DM
Der Gesamthaushalt belauft sich in den Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt 68.901.262,93DM
Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 38.802.770,42 DM ab. - Die Reste zum Ende des Haushaltsjahres betragen im
a) Verwaltungshaushalt
Einnahmen K 1.152.103.82DM
Ausgaben K 449.033,25 DM
Ausgaben H 162.050,97 DM
b) Vermögenshaushalt
Einnahmen K 3.470.000.00DM
Einnahmen H 11.772.000.00 DM
Ausgaben K 1.505.918.61 DM
Ausgaben H 11.537.031,47 DM - Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt (Investitionsrate) beträgt 251.769.66 DM. Dem Verwaltungshaushalt wurden zugeführt 3.522.313,90DM.
- Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt 6.178.368.60DM.
- Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit, soweit noch nicht geschehen, genehmigt.
- Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 1992 wird zur Kenntnis genommen. Der Beschluß über die Feststellung der Jahresrechnung 1992 wird gemäß § 88 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekanntgemucht, Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Dem Landratsamt Westlausitz - Dresdner-Land wird die Feststellung der Jahresrechnung mitgeteilt und gleichzeitig die Prüfbereitschaft angezeigt.