Feststellung des Jahresabschlusses 1995 der Wohnungbau Radeberg, Wohnungsbaugesellschaft mbH Radeberg
Der Stadtrat nimmt die Feststellung zum Jahresabschluß 1995 der Wohnbau Radeberg, Wohnungsbaugesellschaft mbH Radeberg, gemäß § 99 Abs. 1 Ziffer 3 SächsGemO zur Kenntnis.