Bestätigung eines Kaufvertrages
Der Stadtrat bestätigt den Kaufvertrag UR-Nr. 78/96 des Notars Achim Geißler vom 16.01.1996 sowie den dazugehörigen Nachtragsvertrag UR-Nr. 1277/96 des Notars Achim Geißler vom 27.08.1996 zwischen der Stadt Radeberg und Herrn Uwe Claus (Anlagen zur Beschlußvorlage).
Mit Beschluß Nr. 54/93 der Stadtverordnetenversammlung wurde am 22.04.1993 der Verkauf des Flurstückes 732/29 der Gemarkung Radeberg beschlossen. Auf Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes wurde am 16.01.1996 beim Notar Achim Geißler mit UR-Nr. 78/96 ein Kaufvertrag zwischen Herrn Uwe Claus und der Stadt Radeberg zu einem Preis von 15.150,00 DM (Hälfte vom Verkehrswert) abgeschlossen. Zwischen dem Erwerber und der Stadt Radeberg bestand vor Abschluß des Kaufvertrages ein Pachtvertrag. Da dieser Kaufvertrag nicht bestätigt wurde, ist nunmehr am 27.08.1996 mit UR-Nr. 1277/96 ein Nachtragsvertrag mit Herrn Claus abgeschlossen worden. Der Preis des Grundstückes beträgt nach diesem Nachtrag 30.300,00 DM, das entspricht dem im Gutachten des Sachverständigen Herrn Nitzsche vom 16.07.1995 festgestellten Verkehrswert. Das Flurstück ist Eigentum des Volkes, Rechtsträger Rat der Stadt Radeberg und hat eine Größe von 606 m².