Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost - Bestätigung eines Kaufvertrages
Der Stadtrat bestätigt den als Anlage beigefügten Kaufvertrag UR-Nr. 971/1996 des Notars Dr. jur. Edwin Braun vom 01.08.1996 zwischen der Erbengemeinschaft Messerschmidt (Veräußerer) und der Stadt Radeberg (Erwerber) zum Flurstück 873 der Gemarkung Radeberg.
Der Kaufvertrag UR-Nr. 1186/1996 zwischen der Stadt Radeberg als Veräußerer und Herrn Reiner Tschackert als Erwerber über die Flurstücke T. v. 1186/7 und T. v. 1188/18 wurde am 18.09.1996 durch Herrn Ralf Körte, amtl. bestellter Vertreter des Notars Dr. jur. Edwin Braun, beurkundet. Die Flurstücke liegen im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost in Radeberg und sind Eigentum der Stadt Radeberg. Zur Genehmigung des vorliegenden Vertrages nach § 90 der SächsGemO ist die Bestätigung durch den Stadtrat erforderlich.