Bestätigung von Kaufverträgen im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost
Der Stadtrat genehmigt den Kaufvertrag UR-Nr. 1456/1996 vom 29.081996 des Notars Dr. jur. Peter Horn de la Fontaine zwischen der Stadt Radeberg und der Fa. Cüppers Chemie Radeberg sowie den Kaufvertrag UR-Nr. 1455/1996 des Notars Dr. jur. Peter Horn de la Fontaine vom 29.08.1996 zwischen der Stadt Radeberg und den Eheleuten Cüppers über eine Gesamtfläche von 75.430 m² zu einem Preis von 24,91 DM/m² zuzüglich Verzinsung ab 20.10.1995.
Die Flächen sind tragender Bestandteil des Gewerbegebietes Pillnitzer Straße Ost. Aus geschäftlichen Gründen sehen die Vertragspartner Cüppers von einem ursprünglich vorgesehenen wertgleichen Tausch der eingebrachten Fläche in eine erschlossene, flächenmäßig kleinere Gewerbefläche ab. Die Stadt Radeberg muß nunmehr die eingebrachte Fläche der Vertragspartner Cüppers käuflich erwerben, um die Funktionalität des Gewerbegebietes Pillnitzer Straße Ost zu gewährleisten. Die Verzinsung des Geldwertes des Vertragsgegenstandes ist hierbei eine zusätzliche Forderung der Vertragsteile Cüppers als Folge der vorzeitigen Inanspruchnahme (Erschließung) der Flächen durch die Stadt Radeberg.