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Der Stadtrat unterstützt den Beschluß des Ortschaftsrates Liegau-Augustusbad den Bürgermeister zu beauftragen gegen den das Gemarkungsgebiet der Stadt Radeberg verändernde Bescheid des Regierungspräsidium Dresden vom 11.06.96 den verwaltungsgerichtlichen Klageweg zu bestreiten. Der Beschluß des Ortschaftsrates Liegau-Augustusbad wird vom Stadtrat der Stadt Radeberg ausdrücklich gebilligt.