Bestätigung von 3 Kaufverträgen zum ehemal. Flurstück 732/13 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat bestätigt die Kaufverträge Ur.-Nr. 768/96, 769/96 und 770/96 des Notars Dr. jur. Edwin Braun vom 18.06.1996 (siehe Anlage zur Beschlußvorlage).
Das ehemalige Flurstück 732/13 der Gemarkung Radeberg ist Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Rat der Stadt Radeberg. Es hatte vor der Vermessung eine Gesamtgröße von 448 m². Bereits 1991 stellten die Familien Fritzsche, Jung und Gerhard den Antrag zum Erwerb der an ihre Grundstücke angrenzenden Flächen. Mit Beschluß Nr. 2/91 vom 24.01.1991 wurde der Verkauf dieses Flurstückes durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Der Technische Ausschuß beschloß in seiner Sitzung am 24.11.1993 unter Punkt 5 der Tagesordnung die Teilung des Flurstückes zum Zwecke des späteren Verkaufes an die Eigentümer der Nachbarflurstücke. Nach Vorliegen des Vermessungsergebnisses und entsprechender Verkehrswertgutachten für die neu entstandenen Flurstücke 732/40 (Fam. Fritzsche), 732/39 (Fam. Jung) und 732/38 (Fam. Gerhard) erfolgte am 18.06.1996 der Verkauf der Teilflächen an die Kaufantragsteller. Die entstandenen Vermessungs- und Gutachterkosten werden der Stadt vom Erwerber zurückerstattet.