Änderung des Beschlusses Nr. 134/94 Verkauf Grund und Boden an die Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e.G.
Der Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e.G. werden folgende Garagenflächen, ehemals volkseigener Grund und Boden, zu den Wohngebieten zugeordnet, gemäß § 1 Abs. 2 Wohnungsbaugenossenschafts-Vermögensgesetz. (siehe Anlagen 1-3 zur Beschlußvorlage)
Auf Antrag der Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e.G. sollen die Garagenflächen der Schönfelder Straße (Flurstück-Nummer T.v. 1378/3) und der Elsa-Fenske-Straße (Flurstück-Nummer T.v. 1473/28) zu den Wohngebieten zugeordnet werden, gemäß Art. 40 Gesetz zur Regelung vermögensrechtlicher Angelegenheiten der Wohnungsbaugenossenschaft und § 1 Abs. 2 WoGenVermG. Mit Heraustrennung der Garagenkomplexe Schönfelder Straße (Flurstück-Nummer T.v. 1378/3) und Elsa-Fenske-Straße (Flurstück-Nummer T.v. 1473/28) als eigenständige Flurstücke geht für diese Flurstücke die Nutzungsart (Wohnnutzung) verloren. Die Grundlage zur Übertragung in kommunales Eigentum ist nicht mehr gegeben, so daß die neugebildeten Flächen mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Eigentum des Bundes zugeordnet werden.